Die Versickerung von Regenwasser ist gesetzlich geregelt bzw. vorgeschrieben und gehört zu den modernen Verfahren der Entsorgungstechnik. Es wird aus Gründen der Wasserhaushaltes eingesetzt, um der Verminderung der Grundwasserneubildung durch die Versiegelung der Landschaft entgegenzuwirken und den Wasserrückhalt zu verbessern.
Bei der Versickerung von Regenwasser sind Regeln und Auflagen zu beachten. Die Anforderungen an Versickerungsanlagen (für Niederschlagswasser) sind im DWA-Arbeitsblatt 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) festgelegt.
In der Region Berlin Brandenburg ist bei der Auslegung der Anlagen zu beachten, dass der Anfall des Niederschlagswassers diskontinuierlich ist und daher oft Speichereinrichtungen notwendig bzw. sinnvoll sind, um nicht zuletzt mit kleinen Versickerungsflächen auszukommen.
Umweltconsulting Dr. Hoffmann führt im Rahmen von Versickerungsgutachen folgende Tätigkeiten aus: